Auszug aus der Bojenfeldordnung:
1.5. Wird eine gemietete Boje vom Mieter bis zum 01. Juni nicht mit dem im Mietvertrag genannten Sportboot belegt, endet das
geschlossene Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich. Wird eine gemietete Boje länger als eine Woche nicht mit
dem im Mietvertrag genannten Sportbootes belegt, ist der Hafen- oder Takelmeister über die Dauer der Nichtbelegung vom Mieter
zu informieren. Der Vorstand des SMYH als Vermieter, behält sich in beiden Fällen, das Recht einer Weitervermietung oder
Zwischenvermietung vor. Eine Rückerstattung der Bojenmiete an den Mieter, auch anteilsmäßig, erfolgt in beiden Fällen nicht.
Auf Grund des unerfreulichen Pegelstands wird das Belegungsgebot im Jahr 2025 einmalig auf den 1. Juli verschoben. Sollte ab dem 1. Juli eine Belegung auf Grund des Wasserstands weiterhin nicht möglich sein, ist mit dem Takelmeister eine individuelle Lösung abzustimmen.