Mit der Novellierung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im Sommer letzten Jahres traten einige wichtige Änderungen in Kraft. Nicht nur Kitesurfer sondern auch die Führer von Segelsurfbrettern sind jetzt gegenüber allen anderen Fahrzeugen ausweichpflichtig. Ferner müssen sich Schwimmer außerhalb der Uferzone durch das Mitführen einer Boje „sichtbar“ machen.

Weder Surfer noch Schwimmer fielen in der Vergangenheit durch ausgeprägt seemännisches Verhalten auf. Ein gesundes Misstrauen in deren Regelkenntniss und –treue ist deshalb angebracht. Die komplette BSO findet ihr in unserem Mitgliederbereich/downloads. Eine von Landratsamt Bodenseekreis herausgegebene Kurzfassung mit den wichtigsten Änderungen stellen wir >>>hier bereit.

 

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)

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